01 / Escrow

B2B-Escrow


Sichere Abwicklung von Geschäften zwischen Unternehmen.

01B2B-Escrow

Geschäfte zwischen Unternehmen.Mit gesicherter Freigabe.

Bei Geschäften zwischen Unternehmen hinterlegt der Käufer den vereinbarten Betrag bei Valoris. Die Freigabe an den Verkäufer erfolgt erst, wenn die vertraglich festgelegten Bedingungen – etwa Lieferung oder Abnahme – nachweislich erfüllt sind.

  • Vereinbarte Freigabebedingungen

    Lieferung, Abnahme oder Meilensteine werden vorab festgelegt.

  • Neutrale Stellung

    Wir handeln unabhängig von beiden Parteien – ausschließlich nach Vereinbarung.

  • Dokumentierte Auszahlung

    Jede Freigabe wird mit den zugrunde liegenden Nachweisen festgehalten.

  1. Vereinbarung

    Festlegung von Parteien, Betrag und Freigabebedingungen.

  2. Hinterlegung

    Der Käufer hinterlegt den vereinbarten Betrag.

  3. Leistung

    Der Verkäufer liefert oder erbringt die Leistung.

  4. Prüfung

    Abgleich der Nachweise mit den Bedingungen.

  5. Freigabe

    Auszahlung an den Verkäufer und Abschlussdokumentation.

Ihr Vorteil

Sicherheit für beide Seiten.


Der Käufer zahlt nicht ins Leere, der Verkäufer liefert nicht ohne gesicherte Zahlung.

Typische Anlässe

Wann dieses Mandatsinnvoll ist.

Einige Situationen, in denen Mandanten diese Leistung nutzen. Ihr Anliegen ist anders gelagert? Sprechen Sie uns an.

  • 01

    Erstgeschäft mit einem neuen Lieferanten oder Kunden

  • 02

    Hohe Vorauszahlungen für Maschinen, Anlagen oder Waren

  • 03

    Projektgeschäfte mit Abnahme nach Meilensteinen

  • 04

    Internationale Lieferbeziehungen ohne gewachsene Vertrauensbasis

Ob ein konkretes Vorhaben als Escrow-Mandat übernommen werden kann, prüfen wir vor der Mandatsannahme – einschließlich der Identifizierung aller Parteien nach dem Geldwäschegesetz. Mehr zu Compliance

Häufige Fragen

Gut zu wissen.Vor dem Start.

Was ist ein Escrow-Mandat?

Bei einem Escrow-Mandat hinterlegt eine Partei Geld, Rechte oder Unterlagen bei Valoris als neutraler Stelle. Die Freigabe an die andere Partei erfolgt erst, wenn die vorab vereinbarten Bedingungen nachweislich erfüllt sind.

Wer legt die Freigabebedingungen fest?

Die Freigabebedingungen vereinbaren die Parteien gemeinsam mit Valoris vor Beginn des Mandats. Valoris gibt ausschließlich frei, wenn die vereinbarten Nachweise vorliegen – oder wenn alle Parteien die Freigabe gemeinsam anweisen.

Was geschieht, wenn sich die Parteien nicht einigen?

Für diesen Fall wird vorab festgelegt, wie verfahren wird – etwa die Hinterlegung bis zu einer gemeinsamen Weisung oder einer gerichtlichen Entscheidung. Valoris entscheidet nicht über den Streit selbst, sondern handelt nach der Vereinbarung.

Wie wird der Aufwand vereinbart?

Der Aufwand hängt von Art, Volumen und Dauer der Transaktion ab. Diese Punkte besprechen wir vor der Übernahme und legen die Vergütung in der Escrow-Vereinbarung fest.

Der nächste Schritt

Ihr Anliegen verdient ein persönliches Gespräch.

Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben. Gemeinsam klären wir den passenden Mandatsrahmen – telefonisch unter +49 30 921 06 105 oder per E-Mail.

Mandat besprechen Unverbindliches Kennenlernen