06 / Escrow

Currency-Escrow


Internationale Geschäfte mit festgelegten Zahlungswegen.

06Currency-Escrow

Grenzüberschreitend.Mit klaren Zahlungswegen.

Bei internationalen Geschäften in unterschiedlichen Währungen koordiniert Valoris die Hinterlegung und die bedingungsgebundene Auszahlung. Währung, Zahlungswege und Freigabebedingungen werden vorab verbindlich festgelegt.

  • Internationale Parteien

    Ein neutraler Ansprechpartner für Beteiligte in verschiedenen Ländern.

  • Festgelegte Währungen

    Hinterlegungs- und Auszahlungswährung werden vorab vereinbart.

  • Nachvollziehbare Zahlungswege

    Jede Bewegung wird dokumentiert und berichtet.

  1. Vereinbarung

    Parteien, Währungen und Bedingungen festlegen.

  2. Hinterlegung

    Eingang des Betrags in der vereinbarten Währung.

  3. Nachweise

    Prüfung der vereinbarten Bedingungen.

  4. Auszahlung

    Freigabe über den festgelegten Zahlungsweg.

  5. Abschluss

    Dokumentation für alle Beteiligten.

Ihr Vorteil

Klarheit über Grenzen hinweg.


Beide Seiten wissen, in welcher Währung und unter welchen Bedingungen gezahlt wird.

Typische Anlässe

Wann dieses Mandatsinnvoll ist.

Einige Situationen, in denen Mandanten diese Leistung nutzen. Ihr Anliegen ist anders gelagert? Sprechen Sie uns an.

  • 01

    Import- und Exportgeschäfte mit ausländischen Partnern

  • 02

    Grenzüberschreitende Unternehmens- oder Immobilienkäufe

  • 03

    Zahlungen zwischen Parteien in unterschiedlichen Währungsräumen

  • 04

    Internationale Projektverträge

Ob ein konkretes Vorhaben als Escrow-Mandat übernommen werden kann, prüfen wir vor der Mandatsannahme – einschließlich der Identifizierung aller Parteien nach dem Geldwäschegesetz. Mehr zu Compliance

Häufige Fragen

Gut zu wissen.Vor dem Start.

Was ist ein Escrow-Mandat?

Bei einem Escrow-Mandat hinterlegt eine Partei Geld, Rechte oder Unterlagen bei Valoris als neutraler Stelle. Die Freigabe an die andere Partei erfolgt erst, wenn die vorab vereinbarten Bedingungen nachweislich erfüllt sind.

Wer legt die Freigabebedingungen fest?

Die Freigabebedingungen vereinbaren die Parteien gemeinsam mit Valoris vor Beginn des Mandats. Valoris gibt ausschließlich frei, wenn die vereinbarten Nachweise vorliegen – oder wenn alle Parteien die Freigabe gemeinsam anweisen.

Was geschieht, wenn sich die Parteien nicht einigen?

Für diesen Fall wird vorab festgelegt, wie verfahren wird – etwa die Hinterlegung bis zu einer gemeinsamen Weisung oder einer gerichtlichen Entscheidung. Valoris entscheidet nicht über den Streit selbst, sondern handelt nach der Vereinbarung.

Wie wird der Aufwand vereinbart?

Der Aufwand hängt von Art, Volumen und Dauer der Transaktion ab. Diese Punkte besprechen wir vor der Übernahme und legen die Vergütung in der Escrow-Vereinbarung fest.

Der nächste Schritt

Ihr Anliegen verdient ein persönliches Gespräch.

Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben. Gemeinsam klären wir den passenden Mandatsrahmen – telefonisch unter +49 30 921 06 105 oder per E-Mail.

Mandat besprechen Unverbindliches Kennenlernen