09 / Escrow

IP-Escrow


Geistiges Eigentum sicher hinterlegen.

09IP-Escrow

Geistiges Eigentum.Sicher hinterlegt.

Unterlagen zu Patenten, Marken, Designs oder technischem Know-how können bei Valoris hinterlegt werden – etwa im Rahmen von Lizenz-, Kooperations- oder Kaufverträgen. Übertragung oder Herausgabe erfolgen nur unter den vereinbarten Bedingungen.

  • Geordnete Hinterlegung

    Rechte, Dokumentationen und Nachweise werden strukturiert verwahrt.

  • Vereinbarte Übertragung

    Übertragung erst bei Eintritt der vertraglichen Bedingungen.

  • Vertraulicher Umgang

    Zugriff ausschließlich für berechtigte Beteiligte.

  1. Vereinbarung

    Rechte, Parteien und Bedingungen festlegen.

  2. Hinterlegung

    Übergabe der relevanten Unterlagen.

  3. Verwahrung

    Vertrauliche, dokumentierte Aufbewahrung.

  4. Bedingungseintritt

    Prüfung der vereinbarten Voraussetzungen.

  5. Übertragung

    Herausgabe an den Berechtigten.

Ihr Vorteil

Schutz für Innovationen.


Rechteinhaber und Partner erhalten eine neutrale, dokumentierte Grundlage.

Typische Anlässe

Wann dieses Mandatsinnvoll ist.

Einige Situationen, in denen Mandanten diese Leistung nutzen. Ihr Anliegen ist anders gelagert? Sprechen Sie uns an.

  • 01

    Lizenzverträge über Patente oder Technologien

  • 02

    Forschungs- und Entwicklungskooperationen

  • 03

    Übertragung von Marken- oder Designrechten

  • 04

    Absicherung von Know-how in Lieferbeziehungen

Ob ein konkretes Vorhaben als Escrow-Mandat übernommen werden kann, prüfen wir vor der Mandatsannahme – einschließlich der Identifizierung aller Parteien nach dem Geldwäschegesetz. Mehr zu Compliance

Häufige Fragen

Gut zu wissen.Vor dem Start.

Was ist ein Escrow-Mandat?

Bei einem Escrow-Mandat hinterlegt eine Partei Geld, Rechte oder Unterlagen bei Valoris als neutraler Stelle. Die Freigabe an die andere Partei erfolgt erst, wenn die vorab vereinbarten Bedingungen nachweislich erfüllt sind.

Wer legt die Freigabebedingungen fest?

Die Freigabebedingungen vereinbaren die Parteien gemeinsam mit Valoris vor Beginn des Mandats. Valoris gibt ausschließlich frei, wenn die vereinbarten Nachweise vorliegen – oder wenn alle Parteien die Freigabe gemeinsam anweisen.

Was geschieht, wenn sich die Parteien nicht einigen?

Für diesen Fall wird vorab festgelegt, wie verfahren wird – etwa die Hinterlegung bis zu einer gemeinsamen Weisung oder einer gerichtlichen Entscheidung. Valoris entscheidet nicht über den Streit selbst, sondern handelt nach der Vereinbarung.

Wie wird der Aufwand vereinbart?

Der Aufwand hängt von Art, Volumen und Dauer der Transaktion ab. Diese Punkte besprechen wir vor der Übernahme und legen die Vergütung in der Escrow-Vereinbarung fest.

Der nächste Schritt

Ihr Anliegen verdient ein persönliches Gespräch.

Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben. Gemeinsam klären wir den passenden Mandatsrahmen – telefonisch unter +49 30 921 06 105 oder per E-Mail.

Mandat besprechen Unverbindliches Kennenlernen