04 / Escrow

Investment-Escrow


Investitionen absichern, bis alle Bedingungen erfüllt sind.

04Investment-Escrow

Investitionen absichern.Bis alle Bedingungen erfüllt sind.

Bei Beteiligungen und Investitionen werden Mittel hinterlegt, bis vereinbarte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa Unterzeichnungen, Registereintragungen oder Meilensteine. Erst dann erfolgt die Freigabe an den Empfänger.

  • Bedingungsgebundene Freigabe

    Auszahlung nur bei nachgewiesener Erfüllung der Voraussetzungen.

  • Meilenstein-Tranchen

    Mittel können in vereinbarten Schritten freigegeben werden.

  • Geregelte Rückführung

    Für nicht eintretende Bedingungen ist die Rückzahlung vorab festgelegt.

  1. Strukturierung

    Festlegung von Beteiligten, Beträgen und Bedingungen.

  2. Hinterlegung

    Eingang der Investitionsmittel.

  3. Nachweise

    Prüfung von Unterzeichnungen, Eintragungen, Meilensteinen.

  4. Freigabe

    Auszahlung – vollständig oder in Tranchen.

  5. Reporting

    Dokumentation für Investor und Empfänger.

Ihr Vorteil

Kapital mit klarem Rahmen.


Investoren wissen jederzeit, unter welchen Bedingungen ihre Mittel freigegeben werden.

Typische Anlässe

Wann dieses Mandatsinnvoll ist.

Einige Situationen, in denen Mandanten diese Leistung nutzen. Ihr Anliegen ist anders gelagert? Sprechen Sie uns an.

  • 01

    Beteiligung an einem Unternehmen bis zur Registereintragung

  • 02

    Investitionen mit Auszahlung nach Meilensteinen

  • 03

    Joint Ventures mit gemeinsamen Einlagen

  • 04

    Immobilien- oder Projektinvestitionen mit Bedingungen

Ob ein konkretes Vorhaben als Escrow-Mandat übernommen werden kann, prüfen wir vor der Mandatsannahme – einschließlich der Identifizierung aller Parteien nach dem Geldwäschegesetz. Mehr zu Compliance

Häufige Fragen

Gut zu wissen.Vor dem Start.

Was ist ein Escrow-Mandat?

Bei einem Escrow-Mandat hinterlegt eine Partei Geld, Rechte oder Unterlagen bei Valoris als neutraler Stelle. Die Freigabe an die andere Partei erfolgt erst, wenn die vorab vereinbarten Bedingungen nachweislich erfüllt sind.

Wer legt die Freigabebedingungen fest?

Die Freigabebedingungen vereinbaren die Parteien gemeinsam mit Valoris vor Beginn des Mandats. Valoris gibt ausschließlich frei, wenn die vereinbarten Nachweise vorliegen – oder wenn alle Parteien die Freigabe gemeinsam anweisen.

Was geschieht, wenn sich die Parteien nicht einigen?

Für diesen Fall wird vorab festgelegt, wie verfahren wird – etwa die Hinterlegung bis zu einer gemeinsamen Weisung oder einer gerichtlichen Entscheidung. Valoris entscheidet nicht über den Streit selbst, sondern handelt nach der Vereinbarung.

Wie wird der Aufwand vereinbart?

Der Aufwand hängt von Art, Volumen und Dauer der Transaktion ab. Diese Punkte besprechen wir vor der Übernahme und legen die Vergütung in der Escrow-Vereinbarung fest.

Der nächste Schritt

Ihr Anliegen verdient ein persönliches Gespräch.

Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben. Gemeinsam klären wir den passenden Mandatsrahmen – telefonisch unter +49 30 921 06 105 oder per E-Mail.

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